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Erbschaftssteuer

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Erben wird teurer – jetzt noch vorsorgen

Viele wünschen sich, dass ihr Haus in der Familie bleibt und auch den Kindern und Enkeln ein schönes Zuhause sein wird. Doch wer ein Haus erbt, muss ab nächstem Jahr in einigen Fällen wohl deutlich mehr Steuern zahlen. Es gibt zwar Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Alles was darüber liegt muss aber versteuert werden. Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Erbschaft sind dies zwischen 7 und 50 Prozent. Je höher der Wert eines Hauses, umso höher also auch die steuerliche Belastung.

Nun plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, mit der viele Immobilien in Deutschland auf einen Schlag steuerlich deutlich höher eingestuft würden. Im ungünstigsten Fall kann die Erbschaftssteuer dadurch so stark ansteigen, dass den Erben nur noch ein Notverkauf übrig bleibt. Diese Neuerung tritt eventuell schon zum 1. Januar 2023 in Kraft. Doch wer schnell handelt, kann seine Erben vor diesen Mehrkosten schützen. Eine Möglichkeit ist es, jetzt noch eine Schenkung zu veranlassen, solange die alte Bewertungsmethode gilt. Laut dem Verband Haus und Grund genügt es, den Schenkungsvertrag noch dieses Jahr beim Notar zu unterschreiben. Zwar fallen auch bei Schenkungen Steuern an, jedoch nach aktueller Gesetzeslage deutlich weniger, als in Zukunft. Trotzdem ist eine gründliche Beratung sehr wichtig. Daher ist es sinnvoll, sich beim Steuerberater oder Notar individuell beraten zu lassen. Wer aber ohnehin bereits eine Schenkung plant, sollte den Termin beim Notar auf jeden Fall noch im Dezember 2022 erledigen. 

Initia Medien und Verlag UG

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