Seite lädt...

Werbepartner

Anmerkungen zum Beginn der „Fällsaison“

teilen

Es wieder soweit: Die „Fällsaison“ begann am 1. Oktober und endet am 28. Februar im nächsten Jahr. Hintergrund ist die im Bundesnaturschutzgesetz (§39 / 5) festgelegte Zeit, in der wild lebende Tiere und Pflanzen besonders geschützt sind. Nun wird mancher bemerken, dass doch das ganze Jahr über irgendwo Bäume gefällt werden. Das ist richtig, denn wenn ein Baum zu einer Gefahr wird, kann man in Kommunen mit Baumschutzsatzung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Außerdem gilt auf „gärtnerisch genutzten Flächen“, also auch Ihr Privatgarten, diese Regelung nicht in vollem Umfang. Stellt sich aber heraus, dass der Privatbaum als Habitat genutzt wird (hierzu zählt nicht nur das bebrütete Nest), darf auch dieser nur in den Wintermonaten gefällt werden, da auch dann wieder der Artenschutz greift. Denn es ist grundsätzlich verboten, wild lebende Tiere zu stören oder gar zu töten und Wildpflanzen oder Lebensstätten zu zerstören. Sie sehen, die Frage, ob und wann ein Baum gefällt werden darf, ist nicht ganz einfach zu klären. Wenn Sie einen Problembaum haben, wenden Sie sich an einen Fachbetrieb für Baumpflege mit entsprechendem Ausbildungsstand (Fachagrarwirt für Baumpflege oder European Tree Technician). Diese Spezialisten werden folgende Fragen abklären:

  • Stellt der Baum eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar?
  • Gibt es alternative (kostengünstigere) Maßnahmen zur Fällung?
  • Ist der Baum bewohnt und kann diese Lebensstätte erhalten werden (Reststamm stehen lassen)?
  • Gibt es eine Baumschutzsatzung in Ihrer Gemeinde?
  • Welche weiteren behördlichen Auflagen sind zu beachten?

Wir stehen Ihnen bei der Klärung dieser Fragen zur Verfügung. Des weiteren übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Behörden und stellen für Sie die entsprechenden Anträge. Und selbstverständlich führen wir anschließend die Arbeiten fachgerecht und sicher aus.

THORSTEN KRUSE-NEULS
BaumFachWerk
Heideweg 2
29574 Ebstorf
https://www.baumfachwerk.de

Tags:
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel