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Psychische Belastung am Arbeitsplatz erkennen und Überforderung vorbeugen

Vielleicht nicht die beste Einleitung für ein entspanntes Gespräch – wäre doch aber gut, wenn Stress am Arbeitsplatz im klassischen Sinne keine Rolle mehr spielen würde! Viele kennen das von sich selbst oder Kolleg*innen – hohe Aus- und Belastung der Mitarbeitenden durch wiederkehrende Auftragsspitzen, Personalmangel, gestiegene Anforderungen, knappe Abgabefristen und so weiter. Für den einen ist das Stress und damit eine in vielerlei Hinsicht erhöhte Belastung, für den anderen allenfalls eine gestiegene Herausforderung.

Was bedeutet das für den Arbeitgeber? Wenn im Betrieb zwischen Belastung und Herausforderung nicht mehr klar unterschieden werden kann, wird es auf lange Sicht möglicherweise gefährlich! Die Folgen sind dann ein erhöhter Krankenstand, Mitarbeiter-Fluktuation, steigende Fehlerquoten und Qualitätsprobleme, Konflikte und Auseinandersetzungen bis hin zu Mobbing unter Kolleg*innen. Um diese Spirale zu vermeiden, wurden 2013 die Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen eingeführt, unter anderem für die psychische Belastung am Arbeitsplatz. Grundlage dafür sind die Paragrafen 4, 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes mit ihren verschiedenen Anforderungen.

Warum insbesondere die Vermeidung erhöhter psychischer Belastungen am Arbeitsplatz so wichtig ist, wird deutlich, die möglichen Folgen in den Fokus gerückt werden: Bei den Krankheitsursachen stehen die psychischen Belastungen an dritter Stelle. Bei genauer Betrachtung sind die Zahlen bezogen auf die Zahl der erkrankten Mitarbeiter relativ gering. Die Zahl der Krankheitstage dagegen relativ hoch (Quelle: BKK Gesundheitsreport 2021). Und wenn z. B. ein Schlüssel-Mitarbeiter für ein paar Wochen ausfällt, wird man das im Betrieb unweigerlich merken. In der langfristigen Entwicklung von Krankengeschichten wird es nicht besser – bei den Ursachen krankheitsbedingter Frühverrentung stehen psychische Belastungen inzwischen an der Spitze (Dt. Rentenversicherung Bericht 2021).

Prävention ist ein wichtiges Instrument, um den Betrieb aber auch das Gesundheits- und Rentensystem nicht zu gefährden. Daher erwartet der Gesetzgeber von Unternehmen eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz für die psychische Belastung, kurz GBU Psyche. Mit einer guten Vorbereitung dieser Maßnahme sowie der Auswertung mit den Verantwortlichen eines Unternehmens können sich zukünftig krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren, die Zusammenarbeit und die positive Grundstimmung deutlich erhöhen und damit auch signifikant der betriebliche Erfolg positiv beeinflusst werden!

[Olaf van Meegen]

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