Ausbildung sicher finanziert
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Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Kindergeld & Co.
Die Ausbildung in einer anderen Stadt zu machen, ist eine tolle Chance, Erfahrungen zu sammeln. Doch was tun, wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht, um Miete und Fahrtkosten zu bezahlen, oder keine finanzielle Unterstützung durch die Eltern möglich ist? Für diese Fälle gib es eine Reihe staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten, die Azubis helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Alle Auszubildenden bis 25 Jahre haben Anspruch auf 255 Euro Kindergeld monatlich. Das Geld ist dazu bestimmt, die Ausbildung mitzufinanzieren und kann von den Eltern eingefordert werden. Reichen Gehalt und Kindergeld nicht aus, gibt es für Azubis in einer dualen, also betrieblichen Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, berechnet die Bundesagentur für Arbeit individuell. Weitere Infos unter: https://babrechner.arbeitsagentur.de
Azubis in einer schulischen Ausbildung (z.B. im sozialen oder pflegerischen Bereich) haben keinen Anspruch auf BAB, können dafür aber einen Schüler-BAföG beantragen. Im Gegensatz zu Studierenden müssen (Berufs-)Schülerinnen und Schüler die BAföG-Förderung nicht zurückzahlen. Infos und Online-Antrag unter: www.bafög.de
Falls BAB oder BAFöG nicht bewilligt werden, kommen stattdessen Förderungen wie Wohngeld, Stipendien und Bildungskredite, oder unter bestimmten Umständen auch Leistungen des Bürgergeldes in Frage.