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Geschlechtergleichstellung – Ziel 5 der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Foto: Anne Schorling)

Wahlrecht und politische Beteiligung für Frauen früher und heute

In der heutigen Zeit ist es klar und selbstverständlich: Wählen ist ein wichtiges demokratisches Recht für Männer und für Frauen.
Aber … war das schon immer so?
Und … wer weiß denn  el, bei den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung – am 19. Januar 1919 – konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden.

Einige Jahre später, nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und nach dem Ende des 2. Weltkriegs, kämpften Frauen beim Aufbau eines demokratischen (west)deutschen Staates weiter um Gleichberechtigung. So setzte sich die SPD Abgeordnete Elisabeth Selbert – eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“- mit großem Engagement erfolgreich dafür ein, dass der Verfassungsgrundsatz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes, im Mai 1949 aufgenommen wurde.

Vor gut 30 Jahren – 1994 – erkämpften Frauen in West und Ost gemeinsam die Ergänzung des Satzes: „Der Staat fördert die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Mit diesem Satz im Grundgesetz wird allen staatlichen Ebenen die Aufgabe erteilt, sich aktiv für die Beseitigung von Ungleichheiten und Nachteilen zu engagieren.

Als im vergangenen Jahr 2024 in verschiedenen Veranstaltungen und Presse-Veröffentlichungen an „75-Jahre Grundgesetz“ erinnert wurde, zeigte es sich, dass trotz der gesetzlich geregelten Gleichberechtigung, Frauen in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert sind. Auch wenn das Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten sich über die Jahre hinweg deutlich verbessert hat, liegt der Anteil der gewählten Frauen im 20. Bundestag bei nur 35,7 Prozent. Im aktuellen Bundestag sind 471 Männer und 262 Frauen vertreten. Die Statistiken (Stand Oktober 2024) zeigen allerdings auch, dass in den einzelnen Fraktionen des Bundestages der Anteil der Frauen weit auseinander liegt.

In wenigen Tagen, am 23. Februar 2025, ist Bundestagswahl. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, wählen zu gehen und durch ihre Wahlbeteiligung in der Politik mitzubestimmen.
Inzwischen sind die Wahlprogramme der verschiedenen Parteien veröffentlicht. Wählerinnen und Wähler können jetzt schon nachlesen und vergleichen und dann am Wahltag gut informiert entscheiden, welcher Partei oder Person sie auf dem jeweiligen Wahlzettel ihre Stimme geben werden. Dabei gelten – wie für jede Wahl – diese fünf essentiellen Grundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Diese fünf Wahlgrundsätze des Grundgesetzes sind Ausdruck und Sicherheit dafür, dass Wahlen in Deutschland demokratisch sind:
Wahlen sind frei, die Wahlberechtigten dürfen wählen, was sie wollen! Wahlen sind gleich. Alle Stimmen sind gleich wichtig. Wahlen sind geheim. Niemand darf zuschauen und niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben. Deshalb gibt es im jeweiligen Wahllokal Wahlkabinen.

Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben. Und das gilt es zu nutzen und zu verteidigen. Denn wer wählt macht zugleich deutlich: Ich engagiere mich für Freiheit und für Demokratie.

Anne Schorling

Bestattungshaus Kaiser

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